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Sehprobleme im Herbst: Keine Frage des Alters

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Dass Fehlsichtigkeit kein reines “Seniorenproblem” ist, sondern zunehmend auch junge Menschen betrifft, haben Untersuchungen europäischer Forscher gezeigt. Gerade im Herbst gefährden unentdeckte Sehschwächen wie Kurzsichtigkeit oder “Nachtblindheit” die Sicherheit auf den Straßen. Das Kuratorium Gutes Sehen (KGS) lädt daher gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium, dem VdTÜV und teilnehmenden Augenoptikern Fahrzeugführer aller Altersgruppen zum kostenfreien Sehtest ein (Augenoptikersuche unter www.seh-check.de) – und räumt mit Vorurteilen auf.

Irrtum 1: Vor allem ältere Menschen gefährden die Verkehrssicherheit.
Bislang ging man davon aus, dass praktisch alle kurzsichtigen Menschen ihre erste Brille in der Schulzeit bekommen, die Sehschärfe sich um das 18. Lebensjahr einpendelt und bis 50 mehr oder weniger konstant bleibt. Studien haben jedoch gezeigt, dass in den Industrieländern 20 bis 30 Prozent aller Kurzsichtigen ihre Fehlsichtigkeit erst im jungen Erwachsenenalter zwischen 18 und 30 Jahren bekommen. Der Führerscheinsehtest kann da schon Jahre zurückliegen.
Richtig ist, dass sich die Sehfähigkeit mit zunehmendem Alter verschlechtert. Zusätzlich steigt ab dem 40. Lebensjahr das Risiko, am Grünen Star zu erkranken, der Stück für Stück das Gesichtsfeld einschränkt. Eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt sowie die rechtzeitige Behandlung mit Medikamenten können hier die Fahrtüchtigkeit erhalten.

Irrtum 2: Betroffene merken sehr schnell, dass sich ihre Sehkraft verändert.
Gerade im Alter zwischen 40 und 50 verschlechtert sich das Sehen schleichend – ein ganz natürlicher Prozess, der von vielen zunächst unbemerkt bleibt. Ein Sehtest bringt Gewissheit und erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr für sich und andere. Erschreckend: Laut aktueller Allensbach-Studie ist die Beteiligung an Sehtests in der Altersgruppe 45 bis 59 rückläufig. Gaben 2008 noch 53 Prozent an, in den letzten drei Jahren einen Test gemacht zu haben, sind es aktuell nur noch 42 Prozent.

Irrtum 3: Gutes Sehen ist jedermanns Privatangelegenheit.
Es gibt zwar kein Gesetz, dass vorschreibt, wie oft Kraftfahrer ihre Augen testen lassen müssen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt jedoch fest, dass jeder Fahrzeugführer sicherstellen muss, dass er fahrtüchtig ist. Das umfasst eine Mindestsehschärfe von 70 Prozent. Wer das Gefühl hat, schlecht zu sehen und ohne Korrektion einen Unfall verursacht, den trifft in jedem Fall mindestens eine Mitschuld. Der Berufsverband der Augenärzte schätzt, dass jährlich 300.000 Unfälle aufgrund mangelnder Sehleistung passieren.

Irrtum 4: Wer nachtblind ist, darf kein Auto fahren.
Die sogenannte „echte Nachtblindheit“, die genetisch oder krankheitsbedingt ist, gibt es in Deutschland nur sehr selten. Weitaus häufiger kommt es vor, dass Menschen in der Nacht kurzsichtiger sind als am Tage und im Dunkeln unscharf sehen. In diesem Fall kann der Augenoptiker eine spezielle Brille zum Autofahren anfertigen.

Vom 6. September bis zum 30. November läuft die Verkehrssicherheitskampagne von KGS und VdTÜV unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministeriums. Viele Augenoptiker bieten in dieser Zeit kostenfreie Sehtests an. Alle Infos zur Aktion und teilnehmende Augenoptiker unter www.seh-check.de.

Quelle: www.sehen.de

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